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VERTAGO Gründach-Bebauungsplanung
Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstückes
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1. Grundlage:
aktuelles Bauplanungs- und Bauordnungsrecht / Satzungen der Gemeinde;
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2. Anfrage bei der Gemeinde
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3. Bauvoranfrage über Architekt an die Gemeinde
Nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bestimmung des Maßes und der Obergrenzen der baulichen Nutzung des Grundstückes;
Hier gilt es zwei wesentliche Kennziffern zu beachten:
a) Die Grundflächenzahl GRZ m² Grundfläche / m² Grundstücksfläche Bsp. EFH 10,00 m x 12,00 m = 120,00 m² / Grundstück 500 m² GRZ vorh.= 120 / 500 = 0,24 < GRZ zul. 0,4 (z. B. lt. B-Plan)
b) Die Geschoßflächenzahl GFZ gibt an, wieviel m² Geschoßfläche / m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Empfehlung:
Frühzeitige Einbindung eines Architekturbüros.
Sie wollen ein lebendiges „schräges“ Gründaches für Ihr Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt?
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1. Informieren Sie sich!
Bevor Sie sich entscheiden. Das Internet ist voll von Ideen, Angeboten und Expertenmeinungen;
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2. Sprechen Sie uns an
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3. Stimmen Sie sich ab!
Stimmen Sie Ihren Wunsch mit der Gemeinde, dem Bauamt und mit Ihrem Architekten / Hausbauunternehmen ab;
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4. Beachten Sie!
dass, z. B. ein Ziegeldach als versiegelte Fläche gilt und bei der Festsetzung der Regenwassereinleitungsgebühren durch die Kommune berücksichtigt wird. Sehen Sie dazu immer vor Abgabe des Bauantrages in die Entwässerungssatzung der Gemeinde oder des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes / Stadtwerke und informieren Sie sich über die indirekte Förderung eines Gründaches durch Gebührenreduzierung oder –erlass.